Impressum

Karins-Sauna-Serie/Sauna-Hero
Wilfried Link
Von Guerickestr. 1
38350 Helmstedt
Telefon: 05351 41419
Telefax: 05351 41037
Internet: sauna-hero.de und karins-sauna.de
E-Mail: info@karins-sauna.de

USt-ID: DE 245 597 362

 

Zahlungs- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Allen Liefergeschäften, Vereinbarungen und Angeboten liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Preise / Zahlung
Die Preisberechnung und Zahlung erfolgt in Euro. Mehrkosten durch Zahlungen in Fremdwährungen trägt der Kunde.
Bei langfristig abzuwickelnden Verträgen berechtigen uns Umstände, die mindestens 4 Monate nach Vertragsschluss eintreten und welche die Kalkulationsgrundlage in nicht vorhersehbarer Weise wesentlich beeinflussen und die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, zur Anpassung des vereinbarten Preises in einer ausschließlich diesen Umständen Rechnung tragenden Höhe. Dies gilt insbesondere für Gesetzesänderungen, behördliche Maßnahmen etc. Der auf diese Weise angepasste Preis beruht auf derselben Kalkulationsgrundlage wie der ursprünglich vereinbarte und dient nicht zur Gewinnsteigerung.
Zahlungen sind grundsätzlich bei Abholung bzw. bei Vereinbarung einer Zahlung bei Übergabe (z.B. Nachnahme) fällig. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist der Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlung nach dem vorgenannten Zeitpunkt werden Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1, 247 BGB) berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Schecks werden nur erfüllungshalber und nur aufgrund individueller Vereinbarung angenommen. Der Kunde kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.

§ 3 Lieferfrist
Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die bestellte Ware unser Haus, das Lager, bei einer Sendung ab Werk das Werk des Herstellers, verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Hat jedoch der Kunde noch Handlungen vorzunehmen bzw. Voraussetzungen herbeizuführen, ohne die unsere Lieferungen und Leistungen nicht erbracht werden können, verschiebt bzw. verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum. Liefertermine sind in einem solchen Fall neu zu vereinbaren.
Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch Umstände höherer Gewalt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, wie z. B. Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder unvermeidbare Rohstoffverknappung sowie ähnlicher nicht zu vertretender Umstände gehindert, so sind wir für die Dauer dieser Störung von unserer Leistungspflicht befreit. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Schadensersatzansprüche des Kunden sind für Umstände der vorgenannten Art ausgeschlossen. Jedoch sind auch die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden für die Dauer der Störung suspendiert. Wir werden den Kunden vom Beginn und Ende dieser Umstände höherer Gewalt im Sinne dieser Bestimmung umgehend in Kenntnis setzen und spätestens 6 Monate nach Beendigung der Störung den Nachweis erbringen, dass uns hieran kein Verschulden trifft. Das Recht zum Rücktritt beider Vertragsparteien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Vorstehender Absatz findet keine Anwendung, soweit uns ein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden zugerechnet werden kann. Verzögert sich die Lieferung in Folge eines durch den Kunden zu vertretenden Umstandes, ist dieser verpflichtet, alle uns dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu ersetzen.

§ 4 Übergabe
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie nicht für den Kunden unzumutbar sind.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist er bei schuldhafter Verweigerung der Annahme verpflichtet, an uns Schadensersatz in Höhe von 0,1 der gesamten Nettoauftragssumme pro Werktag zu zahlen. Die pauschale Schadensersatzverpflichtung ist auf 10 der Gesamtnettoauftragssumme begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer Schaden als der geltend gemachte oder kein Schaden eingetreten ist.
Die gerichtliche Geltendmachung unserer Ansprüche auf Abnahme und Zahlung behalten wir uns ausdrücklich vor. Dies gilt ebenso für etwaige Schadensersatz- bzw. Rücktrittsrechte.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum vollständigen Zahlungseingang vor. Wir sind berechtigt, vom Käufer die Sache herauszuverlangen, wenn wir den Rücktritt vom Vertrag erklärt haben. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, den Liefergegenstand weiter zu verkaufen, es sei denn, dieser Weiterverkauf ist schriftlich vereinbart. Wird der nicht vollständig gezahlte Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an uns überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Der Kunde hat uns gegenüber einen Anspruch auf Freigabe des Vorbehaltseigentums, wenn die Sicherheiten 10 des realisierbaren Wertes übersteigen. Der Freigabeanspruch besteht ferner dann, wenn der Schätzwert der zur Sicherheit übereigneten Ware 150 der zu sichernden Forderungen beträgt.

§ 6 Rechte des Kunden bei Mängeln
Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach dem Gesetz. Durch uns im Wege von Nachbesserungsarbeiten ausgetauschte Teile der Ware werden unser Eigentum. Beruht die Mangelhaftigkeit der Sache auf unsachgemäßem Gebrauch oder auf Eingriffen Dritter, die nicht durch uns ausdrücklich autorisiert worden sind, so hat der Kunde die Kosten der Reparatur selbst zu tragen. Wir werden den Kunden vorher darauf hinweisen. Lehnt der Kunde unter diesen Umständen eine Reparatur ab, so hat er unsere Auslagen gegen Nachweis zu erstatten.

§ 7 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, insbesondere solche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn sie auf eine zumindest grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Absatz 1 gilt nicht für vorhersehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht. Absatz 1 gilt auch nur dann ausdrücklich nicht, sofern durch unsere schuldhafte Pflichtverletzung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt insgesamt unberührt.

§ 8 Rücktritt
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z.B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Rohstoffmangel oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen), es sei denn, das Leistungshindernis ist lediglich vorübergehender Natur. Wir sind ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
Unser Rücktrittsrecht besteht auch für den Fall, dass der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht, insbesondere bei falschen Angaben über Bankkonten bei erteiltem Lastschrifteinzug. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde objektiv kreditunwürdig ist und dadurch unser Zahlungsanspruch gefährdet erscheint; gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat. Ist der Kunde nach Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung bereit, findet dieser Absatz keine Anwendung.
Im Übrigen bestimmen sich unser Rücktrittsrecht und das des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde wird auch an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die Widerrufsbelehrung über sein gesetzliches Widerrufsrecht im Zusammenhang mit dem Bestellvorgang hingewiesen.

§ 9 Rücknahme gelieferter Ware
Durch uns ordnungsgemäß und mangelfrei gelieferte Ware wird grundsätzlich nur nach individueller schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen. Eine Rücknahmeverpflichtung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, etwa nach wirksam ausgeübtem Widerruf (§ 355 Abs. 1 BGB) bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Rechtswahl Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird Braunschweig als Gerichtsstand vereinbart. Weiterhin vereinbaren die Parteien bereits jetzt, dass für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt, Braunschweig als Gerichtsstand.